Passwort wiederherstellen#
Für ein vergessenes Passwort nennt der Betreiber selbst den Ausweg. Die Geschäftsbedingungen halten fest: Wer seine Kontodaten verliert oder vergisst, stellt das Passwort über einen Link unter dem Anmeldefenster wieder her. Im Regelwerk heißt dieser Link „Passwort erinnern“, in der Anmeldemaske steht an derselben Stelle „Passwort vergessen?“. Gemeint ist dieselbe Funktion.
Prüfen Sie vorher die Kennung. Die Maske trennt E-Mail und Telefon in zwei Reiter. Verwenden Sie für die Wiederherstellung die Angabe, mit der Ihr Konto tatsächlich angelegt wurde, sonst suchen Sie nach einem Konto, das es so nicht gibt.
Eines gehört nicht zur Fehlersuche: das Passwort weiterzugeben, damit jemand anderes „es einmal probiert“. Das Regelwerk verlangt, Benutzername und Passwort für sich zu behalten, und macht Sie für alles verantwortlich, was unter Ihrem Konto geschieht.
Der naheliegende Ausweg, sich einfach neu zu registrieren, ist der riskanteste Schritt. Erlaubt ist ein einziges Konto. Jedes weitere behandelt der Betreiber als Doppelkonto, und er kann sowohl die Doppelkonten als auch das Hauptkonto sofort schließen. Ein zweites Konto löst das Zugangsproblem also nicht, es gefährdet das erste.
Wenn eine Verifizierung offen ist#
Nicht jede gescheiterte Anmeldung liegt am Passwort. Der Betreiber behält sich vor, jederzeit einen hinreichenden Identitätsnachweis zu verlangen. Werden die Unterlagen nicht geliefert, kann das zur Sperrung des Kontos führen. Haben Sie eine solche Aufforderung erhalten und liegen lassen, kommt sie als Ursache in Frage.
Welche Unterlagen gemeint sind, steht in der KYC-Richtlinie:
| Unterlage | Hinweis aus der Richtlinie |
|---|---|
| Kopie oder Foto des Ausweisdokuments | Bestandteil der Standardprüfung |
| Foto der Zahlungskarte | Name bleibt sichtbar; CVV und Kartennummer bis auf die ersten sechs und letzten vier Ziffern dürfen verdeckt werden |
| Foto von Ihnen mit den Dokumenten | Bestandteil der Standardprüfung |
| Adressnachweis | in manchen Fällen, etwa eine Rechnung eines Versorgers oder eine Telefonrechnung |
| Kontoauszug | in manchen Fällen |
Bei der Zahlungskarte muss der Name des Karteninhabers mit dem Namen der geprüften Person übereinstimmen.
Eine Bearbeitungsdauer nennt die Richtlinie nicht. Reichen Sie die Unterlagen vollständig und gut lesbar ein.
Wann der Kundendienst hilft#
Feststelltaste, Autofill und Verbindung beheben Sie selbst, das Passwort über die Wiederherstellung. Alles, was den Kontostatus betrifft, liegt dagegen beim Betreiber: ein mögliches Doppelkonto, eine Sperre, eine angeforderte Identitätsprüfung. Von außen lässt sich der Status nicht einsehen, und kein Trick am Gerät ändert ihn.
Die Geschäftsbedingungen nennen für Fragen und Schwierigkeiten rund um die Registrierung den Kundendienst per E-Mail; die Adresse steht im selben Abschnitt zur Kontoeröffnung. Sinnvoll ist es, von der im Konto hinterlegten Adresse zu schreiben und knapp zu schildern, was geschieht: welchen Reiter Sie nutzen, welche Meldung erscheint, ob die Wiederherstellung bereits versucht wurde. Das Passwort selbst gehört nicht in die Nachricht.
